Einwurf Quelle: Justiz NRW
Nachtbriefkasten_Erklärung Quelle: Justiz NRW

Der Nachtbriefkasten befindet sich am Gebäude Balthasar-Neumann-Platz 3 außen rechts.

Er ist barrierefrei zu erreichen.

Leerungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00, 12:00 15:00 und 24:00 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag: 24:00 Uhr

Fristsachen können am Tage des Fristablaufes bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Schriftstücke mit Kostenmarken oder Wertgegenstände, in Grundbuchsachen, sowie Fristsachen am Fristablauftag zur Vermeidung von Nachteilen während der Dienststunden bitte nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.