Hinweis für Interessenten von Zwangsversteigerungsverfahren: Aufgrund der vom RKI empfohlenen einzuhaltenden Hygieneschutzbestimmungen reduziert sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal erheblich. Es wird daher dringend empfohlen, falls Sie im Termin bieten wollen, sich frühzeitig zum Termin schriftlich oder per E-mail unter Angabe des vollen Namens sowie der Anschrift bei der Geschäftsstelle anzumelden. Dies dient u.a. auch der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten. Als Nichtbieter sollte nach Möglichkeit von der Teilnahme am Termin abgesehen werden. Es besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Sitzung.

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