Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling.
Das Amtsgericht Brühl gehört zum Bezirk des Landgerichts Köln, welches wiederum dem Oberlandesgericht Köln zugeordnet ist.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling.