
Öffnungszeiten
Unsere Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Die Gebäude sind geöffnet montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Sprechzeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin über unsere Terminbuchung.
Sprechzeiten Grundbuchamt:
Ab dem 01.06.2025 werden vorübergehend die Sprechzeiten des Grundbuchamtes eingeschränkt.
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin über unsere Terminbuchung.
Sprechzeiten Nachlassgericht:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin über unsere Terminbuchung.
Öffnungszeiten Zahlstelle:
Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst
Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergheim ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die linksrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergheim, Kerpen und Brühl) eingerichtet.
Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergheim während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:
Sprechzeiten an dienstfreien Werktagen:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefax: 02271 - 809149
Telefon: 02271 - 809101
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wichtig:
In besonders eiligen Fällen sind Vorsprachen, insbesondere in Angelegenheiten des einstweiligen Rechtsschutzes auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
An öffentlichen Verhandlungen kann auch außerhalb der Sprechzeiten teilgenommen werden.
Personenkontrolle:
Zu Ihrer und unserer Sicherheit werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vor Betreten der Dienstgebäude einer Personenkontrolle zu unterziehen.