Uhr Quelle: Justiz NRW

Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten:

Die Gebäude sind geöffnet montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, gelten folgende Sprechzeiten:

 

Montag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag:        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Grundbuchamt:

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin über unsere Terminbuchung

 

Nachlassgericht:

Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin.

 

 

Zahlstelle:

Dienstag:    10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergheim ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die linksrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergheim, Kerpen und Brühl) eingerichtet.

Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergheim während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:

 

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Telefax: 02271 - 809149

Telefon: 02271 - 809101

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Wichtig:

In besonders eiligen Fällen sind Vorsprachen, insbesondere in Angelegenheiten des einstweiligen Rechtsschutzes auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

An öffentlichen Verhandlungen kann auch außerhalb der Sprechzeiten teilgenommen werden. 

Zu Ihrer und unserer Sicherheit werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vor Betreten der Dienstgebäude einer Personenkontrolle zu unterziehen.