Unsere Bankverbindung:
Bei dem Amtsgericht Brühl ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Sie befindet sich im Gebäude Balthasar-Neumann-Platz 3, Hochpaterre.
Bitte beachten Sie auch insoweit die Öffnungszeiten.
Kostenrechnungen können nur durch Überweisung an die in der Rechnung angegebene Empfängerkontoverbindung beglichen werden.
Bußgeldzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen können nicht bei der Gerichtszahlstelle im Amtsgericht beglichen werden.
Bankverbindung des Amtsgerichts Brühl
Kontoinhaber: Amtsgericht Brühl
Postbank Köln
IBAN: DE77 3701 0050 0003 3945 09
BIC: PBNKDEFF
Abweichende Bankverbindung für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungen
Kontoinhaber: Zentrale Zahlstelle Justiz
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD
Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz müssen angegeben werden:
1.der Name des Amtsgerichts "Amtsgericht Brühl"
2.das Geschäftszeichen des Verfahrens
3.das Stichwort "Sicherheit"
4.der Tag des Versteigerungstermins
Bitte beachten Sie wegen der Einzelheiten unbedingt unsere allgemeinen Hinweise für Bieter und Bieterinnen in Zwangsversteigerungen
Abweichende Bankverbindung in Hinterlegungssachen
Kontoinhaber: Zentralen Zahlstelle Justiz
Deutsche Bundesbank (Filiale Dortmund)
IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10
BIC: MARKDEF1440
Bevor Sie Gelder beim Amtsgericht hinterlegen oder hinterlegte Gelder in Empfang nehmen, müssen Sie bei der Hinterlegungsstelle eine Einzahlungs- bzw. Auszahlungsanordnung erwirken.
Gemäß § 10 Absatz 1 Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen fordern die Hinterlegungsstellen nach erlassener Annahmeanordnung die Hinterlegerin oder den Hinterleger zur Zahlung auf das Konto der Hinterlegungskasse auf.
Näheres zum Ablauf von Hinterlegungsverfahren können bei der Beschreibung der Abteilung für Hinterlegungssachen nachlesen.
Zahlungen aus dem Ausland sind an die Gerichtskasse Köln zu richten.
