Gegenwärtig gehen bei dem Amtsgericht Brühl vermehrt Anfragen über den Erhalt von unverlangten Anrufen ein, in denen sich die Anrufer fälschlicherweise als Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamte ausgeben. Teilweise drohen die Anrufer mit Kontopfändungen oder -sperrungen und fordern die Zahlung von Geldbeträgen. Als Absenderkennung dieser Anrufe wird missbräuchlich eine Rufnummer des Amtsgerichts Brühl angegeben. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Brühl keine Telefonate über die Ruf- oder Faxnummer des Gerichts (02232 709-0 bzw. 02232/709-999) führen. In den beschriebenen Fällen wird die wahre Herkunft des Anrufes mittels des sog. „Call-ID-Spoofings“ verschleiert
Die von unbekannten Dritten über die Rufnummer getätigten Anrufe dienen regelmäßig ausschließlich missbräuchlichen und betrügerischen Zwecken; persönliche oder finanzielle Daten (Kontaktdaten, Kontoverbindung, Kreditkartennummern, pp.) sollten in keinem Fall gegenüber den Anrufern preisgegeben werden.
Leisten Sie keinesfalls Zahlungen infolge einer telefonischen Kontaktaufnahme. Leisten Sie Zahlungen nur dann, wenn Sie von einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Brühl schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden. Sind Sie unsicher, ob es sich um eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Brühl handelt, können Sie gerne beim Amtsgericht Brühl telefonisch nachfragen.
Liegen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vor, sollte zudem die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.
